Keine städtischen Mitarbeiter, auch von Tochterunternehmen in den Gemeinderat
Die MfM fordert, dass die vom Landtag verabschiedete Unvereinbarkeitsregelung von Amt und Mandat neben Beamten auch auf Arbeitnehmer juristischer Personen des Privatrechts mit städtischer Minderheitsbeteiligung oder deren 100-prozentiger Tochtergesellschaften erweitert wird.“ Der Landtag hatte damals...
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